Wie die WAZ online berichtet hat der Landesdatenschutzbeauftragte NRW (LDI NRW), die zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz, ein Bußgeld gegen das Unternehmen Mr. Wash wegen Datenschutzverstößen erlassen.
Interessant ist dabei, dass nicht nur ein Bußgeld in Höhe von 54000 EUR für laut Auffassung des LDI unzulässige Videoüberwachungen erlassen wurde, sondern auch das Fehlen eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten mit einem Bußgeld von 10.000 EUR belegt wurde. Der Fall zeigt, dass man bei Verstößen gegen den Datenschutz – insbesondere bei unzulässiger Videoüberwachung – mit einem Bußgeldverfahren der Aufsichtsbehörde rechnen kann. Wer daher eine regelmäßig mit einem Imageschaden verbundene und kostenintensive Auseinandersetzung mit den Aufsichtsbehörden vermeiden möchte, der sollte sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen und daraus entsprechende Schlüsse ziehen. Gerade im Zusammenhang mit der direkten oder indirekten Überwachung von Mitarbeitern sind Videokameras ein heißes Thema.
Unabhängig davon macht aber auch die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten Sinn. Damit vermeidet man nicht nur Bußgelder wie im vorliegenden Fall, sondern hat einen kompetenten Ansprechpartner, der die Kommunikation in allen Fragen des Datenschutzes übernehmen kann. Wer es dann allerdings bei der Bestellung eines Papiertigers belässt, der seine Aufgabe nicht tatsächlich wahrnimmt, der wird sicherlich nicht auf Gegenliebe bei den Aufsichtsbehörden stoßen.