Die personenbezogenen Daten der Kunden sind bei Beendigung der Mitgliedschaft grundsätzlich zu löschen oder – soweit sie aus handels- und steuerrechtlichen Gründen noch gespeichert werden müssen – jedenfalls zu sperren. Die Löschungsfristen können unterschiedlich sein. Die Abgabenordnung bzw. das Handelsgesetzbuch sehen Löschungsfristen von bis zu 10 Jahren vor (unter Umständen noch länger). Hierbei ist jedoch immer der Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit gemäß § 3a Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu beachten. Mitgliedsfotos beispielsweise sind bei Beendigung der Mitgliedschaft in der Regel zu löschen. Gesperrte Daten sind gesondert abzuspeichern, so dass nur berechtigte Personen Zugang zu diesen Daten haben.
April 4