Sie möchten ein Zeichen, ein Logo, einen Schriftzug oder einen Werbejingle national oder international schützen lassen? Dann kommt vielleicht die Eintragung einer nationalen, europäischen oder internationalen Marke in Betracht. Oder Sie werden aufgrund einer (angeblichen) Markenrechtsverletzung in Anspruch genommen (Abmahnung, einstweilige Verfügung). In diesen Fällen stehe ich Ihnen gerne als anwaltlicher Berater zur Verfügung bzw. vertrete Ihre Interessen auf Wunsch auch außergerichtlich und gerichtlich.
Sie wollen eine Werbemaßnahme durchführen, die der eines Wettbewerbers sehr ähnelt? Sie überlegen, ob eine Werbeaussage eine Werbung mit einer Selbstverständlichkeit darstellt? Vielleicht sind Sie aber auch unsicher, ob bei den von Ihnen durchgeführten Onlineaktivitäten die rechtlichen Anforderungen (z.B. die Impressumspflicht, Widerrufsbelehrung oder sonstige Informationspflichten) eingehalten wurden. Unternehmen müssen Ihre Position am Markt schützen und sind daher häufig mit Wettbewerbsverstößen konfrontiert oder sind unsicher, ob ein geplantes Verhalten wettbewerbskonform ist. Vielleicht sehen Sie sich bereits einer Abmahnung ausgesetzt oder möchten selbst gegen einen Wettbewerber, dessen Werbeaussage Ihren unternehmerischen Erfolg behindert, vorgehen. In diesen Fällen stehe ich Ihnen sowohl im außergerichtlichen Bereich als auch zur gerichtlichen Wahrnehmung zur Verfügung. In jedem Fall gilt, dass Sie keine kostbare Zeit verschenken, sondern zeitnah anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen sollten.