Nicht erst seit dem die Öffentlichkeit sich empört über heimliche Überwachung von Mitarbeitern bei einem großen deutschen Discounter oder einem deutschen Verkehrsunternehmen gezeigt hat, ist das Thema Datenschutz in den Fokus der öffentlichen Beachtung geraten. Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen betrifft heute keineswegs nur DAX-Unternehmen sondern auch kleine und mittlere Unternehmen. Die Nichtbeachtung des Datenschutzrechts kann nicht nur mit im Extremfall hohen Bußgeldern von bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes sanktioniert werden, sondern auch einen meist schwerwiegenderen Imageschaden auslösen. Die Verantwortung für die Compliance mit datenschutzrechtlichen Vorschriften trägt in der Regel die Unternehmensleitung. Dies gilt auch dann, wenn ein Datenschutzbeauftragter oder IT-Sicherheitsbeauftragter bestellt wurde. Daher sollten Führungskräfte sich frühzeitig mit diesem Thema auseinandersetzen.
Im Arbeitsverhältnis steht der Datenschutz oft im Spannungsfeld mit Interessen des Arbeitgebers seinen Betrieb möglichst wirtschaftlich zu führen oder Korruption oder Nachlässigkeit zu kontrollieren. Ein unüberlegtes Vorgehen kann die Geschäftsleitung oder die ausführenden Personen schnell in Konflikt mit den Rechten der Betroffenen Arbeitnehmer bringen, der im Einzelfall (z.B. bei Verletzung des Fernmeldegeheimnis) sogar strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Im Zusammenhang z.B. mit der privaten Nutzung von E-Mail und Internet kann der Arbeitgeber durch frühzeitige Weichenstellung die Handlungsfähigkeit des Unternehmens absichern. Der Einsatz von offener oder verdeckter Videoüberwachung ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig und – was viele nicht wissen – selbst der Einsatz von Kamera Attrappen erzeugt einen Überwachungsdruck, den die Mitarbeiter häufig nicht dulden müssen.
Im Bereich des Kundendatenschutzes ist tatsächlich derzeit nicht alles erlaubt, dass auch technisch möglich wäre. Wer sich jedoch frühzeitig rechtlich beraten lässt, kann die Weichen frühzeitig in Richtung Legalität stellen. In vielen Fällen zeichnet sich ein aktiver Datenschutz bereits jetzt positiv für die Unternehmen aus. Kunden legen zunehmend mehr Wert auf den Schutz ihrer persönlichen Daten. Darüber hinaus achten auch viele Unternehmen mittlerweile penibel auf die Einhaltung des Datenschutzes und erwarten dies auch von ihren Geschäftspartnern. Denn effektiver Datenschutz schützt nicht nur die Persönlichkeitsrechte ihrer Mitarbeiter, Geschäftspartner oder Kunden, sondern in erster Linie die Reputation Ihrer Firma. Gerade beim Einsatz von zukunftsweisenden Technologien wie Cloud Computing, dem Einsatz von Tracking Software oder aber bei der Verwendung von personenbezogenen Daten für Werbezwecke drohen viele rechtliche Fallstricke. Damit Sie Datenschutzverstöße möglichst im Vorfeld vermeiden berate ich Sie umfassend zu allen Fragen des Datenschutzrechts von A wie Auftragsverarbeitung bis Z wie Zugriffskontrolle und begleite auf Wunsch auch Ihren betrieblichen Datenschutzbeauftragten.
Im Bereich des Datenschutzes bin ich darüber hinaus auch als Dozent tätig. Sollten Sie Interesse an Aus-, Fort- oder Weiterbildungen im Bereich des Datenschutzes haben, freue ich mich, wenn Sie Kontakt mit mir aufnehmen.
Da nach meiner Erfahrung das Thema Datenschutz als Querschnittmaterie sowohl juristische als auch technische Hürden aufweist, kooperiere ich mit der M2Soft GmbH aus Bonn, um auch technisch anspruchsvolle Fragestellungen, rechtlich korrekt einordnen zu können.