Das Kopieren durch private Unternehmen ist – unabhängig davon, dass es vielerorts praktiziert wird – in vielen Fällen schlicht unzulässig. Diese Auffassung bestätigte nun auch das VG Hannover (vg. 28.11.2013 – 10 A 5342/11) in einem Verfahren, in ein Automobillogistikunternehmen gegen eine Untersagungs- und Löschungsandordnung des Landesdatenschutzbeauftragten von Niedersachsen geklagt hatte. Für Datenschutzbeauftragte und solche, die sich beruflich mit der Thematik beschäftigen nicht verwunderlich.
Zunächst einmal dürfte das Kopieren oder Scannen des Personalausweises in den wenigsten Fällen überhaupt erforderlich sein. Ein Notieren des Namens und der Anschrift, verbunden mit dem Vermerk “Original hat vorgelegen” dürfte für die meisten Zwecke ausreichend sein. Zum Teil gibt es jedoch spezielle gesetzliche Erlaubnistatbestände, die das Kopieren erlauben (z.B. § 8 Geldwäschegesetz), weswegen Kreditinstitute dies in vielen Fällen weiterhin rechtmäßig verlangen können.