Wie FAZ und Zeit berichten, hat der Bundesjustizminister nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Änderung des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) dahingehend vorsieht, dass künftig auch Verbraucherverbände gegen Unternehmen vorgehen können, wenn diese beim Erheben, Verarbeiten und Nutzen personenbezogener Daten von Verbrauchern gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. Ziel dieser gesetzgeberischen Aktivität ist es, die Eindämmung des missbräuchlichen Handels mit Verbraucherdaten. Sollte sich der Bundesjustizminister hier tatsächlich durchsetzen, dann darf damit gerechnet werden, dass im Falle von Datenschutzverstößen zukünftig auch Ärger mit Verbraucherverbänden droht. Unternehmen sollten bereits jetzt, um Imageschäden und Vertrauensverlust bei ihren Kunden zu vermeiden, mit den ihnen anvertrauten Daten rechtmäßig verfahren und ihre Prozesse auf Rechtskonformität überprüfen.
Jun 12