Die am 25.05.2016 in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird heute nach zweijähriger Übergangsfrist wirksam. Zeitgleich tritt das „neue“ BDSG in Kraft, welches im durch die DSGVO eingeräumten Rahmen (sog. Öffnungsklauseln) Konkretisierungen vornimmt und dort, wo diese nicht anwendbar ist, die datenschutzrechtlichen Grundlagen schafft.
Highlights der Verordnung sind u.a.:
- Rechenschaftsprinzip (Art. 5 Abs. 2 DSGVO)
- Bußgelder von bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens
- Privacy by Design und by Default (vgl. Art. 25 DSGVO)