Nach Auffassung verschiedener Gerichte (vgl. OLG Düsseldorf 13.08.2013, Az.: I-20 U 75/13 oder Landgericht Aschaffenburg – 2 HK O 54/11) gilt die Impressumspflicht des § 5 TMG auch für Seiten auf sozialen Netzwerken wie Facebook, Google+ oder Twitter. Facebook-Fan Seiten sollten daher über ein Impressum verfügen!
Bisher war es aber gar nicht so einfach, diese Anbieterkennzeichnung entsprechend den hohen Anforderungen der Gerichte auf den Seiten der Netzwerke zu platzieren, da immer auch die unterschiedliche Darstellung auf den verschiedenen Clients/Endgeräten berücksichtigt werden muss. Facebook hat nun endlich ein zusätzliches Feld für die Anbieterkennzeichnung auf Unternehmensseiten eingefügt. Seitenbetreiber können nun in 1.500 Zeichen ihre Impressums-Daten hinterlegen oder auf ein Impressum auf einer externen Seite verlinken. Diese Informationen werden dann auch an zentraler Stelle der Seite mit dem Wort Impressum verlinkt . Ob dies allerdings bereits eine rechtssichere Lösung darstellt, also insbesondere ob diese Lösung auch auf mobilen Geräten wie Tabletts und auf der Facebook-Smartphone APP einwandfrei angezeigt wird, kann noch nicht abschließend geklärt werden.
Die neue Lösung ist aber auf jeden Fall ein Fortschritt. Damit erfüllt Facebook endlich die seit langem bestehende Forderung daran mitzuwirken, dass professionelle Facebook-Auftritte auch rechtskonform umgesetzt werden können. Unternehmen mussten sich bisher mit Hilfskonstruktionen behelfen, um der Gefahr einer Abmahnung durch Wettbewerber vorzubeugen.
Die neue Funktion muss aber auch dahingehend geprüft werden, ob sie nicht zu erneuten Fallen führt, die bisherige Hilfskonstruktionen besser lösen konnten. So ist z.B. derzeit davon auszugehen, dass wenn Sie Apps auf Ihren Facebook-Seiten einsetzen, dass Sie ein zusätzliches „manuelles“ Impressum aufnehmen müssen, da nicht sichergestellt ist, dass das von Facebook gestellte Impressum dort sichtbar sein wird. Außerdem funktioniert diese neue Funktion nur für das neue Facebook-Design, das derzeit von Facebook schrittweise umgesetzt wird. Hinweise dazu: HIER