Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) – die Aufsichtsbehörde für Unternehmen, die ihren Sitz in Bayern haben – hat den Arbeitgeber eines ehemaligen Mitarbeiters mit einem Bußgeld belegt, weil dieser sich unter einem Vorwand das Handy seines Mitarbeiters aushändigen ließ und dann zwei im Kurznachrichtendienst Whats-App gespeicherte Chat-Verläufe an seine eigene E-Mail-Adresse weitergeleitet hatte.
Wie das Landesamt berichtet, hatte der Arbeitgeber sich beim Abschiedsessen eines ehemaligen Mitarbeiters unter einem Vorwand das Handy des Mitarbeiters ausgeliehen, um noch eine dienstliche Mail zu verschicken. Tatsächlich verschafft der Arbeitgeber sich aber auch Zugriff auf zwei in der Anwendung Whats-