Deutsche Unternehmen, die ständig zehn Personen mit der EDV-gestützten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt, benötigen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Ob dies auch in Zukunft der Fall sein wird, ist noch nicht abschließend geklärt, denn die EU-Kommission hat einen Entwurf eingebracht, die von 1995 stammende EU-Datenschutzrichtlinie durch eine EU-Datenschutzverordnung zu ersetzen. Diese Anpassung des europäischen Datenschutzes an den digitalen Binnenmarkt ist zwar dringend erforderlich, jedoch beinhaltet der Entwurf neben schärferen Sanktionen bei Verstößen und einer noch stärkeren Vereinheitlichung des Datenschutzes auch zahlreiche Änderungen, die in der betrieblichen Praxis für Verunsicherung sorgen. Dies betrifft nicht zuletzt die Frage wer zukünftig noch verpflichtet ist, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Herr Rechtsanwalt Ehlenz wird im Rahmen dieser Veranstaltung über die Bewertung der „EU-Datenschutzverordnung aus Sicht der Unternehmenspraxis“ vortragen.
Zeitrahmen: 19.12.2013 15:00 – 17:00 Uhr
Ort: DLGI mbH, Am Bonner Bogen 6, 53227 Bonn
Bitte melden Sie sich per E-Mail an unter info@dlgi.de
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