Das OLG Düsseldorf hat – so die Mitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg – der Vodafone GmbH verboten gegenüber den Kunden, die die Höhe ihrer Telefonrechnung beanstandet und deswegen die Zahlung verweigert haben mit einem Schufa-Eintrag zu drohen. Die Vodafone GmbH hatte, laut Mitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg, ihren Kunden, die die Höhe ihrer Telefonrechnung beanstandeten und die Zahlung verweigerten, mitgeteilt, dass sie verpflichtet sei, den Zahlungsrückstand an die Schufa zu übermitteln. Wer auf die Möglichkeit eines Eintrags bei der Schufa hinweist, muss deutlich machen, dass dieser Eintrag durch bloßes Bestreiten der Forderung abgewendet werden kann.
Meldung der Verbraucherzentrale
OLG Düsseldorf Urteil vom 09.07.2013, Az.: I-20 U 102/12