Bereits im Juni diesen Jahres hatte der Bundestag (Drucksache 17/10092) die Bundesregierung aufgefordert, dass die Errichtung der Stiftung Datenschutz bis Oktober vorgenommen werden soll. Mit Pressemitteilung vom 29.06.2012 hatte das Bundesjustizministerium noch die Stiftungsidee gelobt:
„Die Stiftung soll helfen, bei den Bürgerinnen und Bürger ein Bewusstsein dafür schaffen, wie wertvoll ihre Daten im Internet sind. Daten sind die Währung in der digitalen Welt. Bildung und Aufklärung der Nutzer werden in diesem sensiblen Bereich des Internets gestärkt. Damit werden wir auch das Vertrauen in die IT-Wirtschaft stärken. Mit der Entwicklung eines Datenschutzgütesiegels wird die Stiftung zudem deutlich machen, dass der Datenschutz ein wertvoller Wettbewerbsfaktor ist. Nun sollte zügig das Eintragungsverfahren durchgeführt werden. „
Unabhängig davon, ob man die Stiftungsidee begrüßt oder nicht, sollte jetzt zügig die Umsetzung erfolgen, damit diese Idee nicht in den Vorwehen der Bundestagswahl versickert. Zu begrüßen wäre jedenfalls, wenn – wie vom BMJ mutig prognostiziert – ein von der Stiftung entwickeltes Siegel dazu beitragen würde, dass Datenschutz endlich auch als Wettbewerbsfaktor akzeptiert wird. Schaut man sich die bisherige Rechtsprechung an, dann ist die wettbewerbsrechtliche Relevanz von Datenschutzverstößen bisher umstritten (vgl. z.B. KG Berlin 29.04.2011 – 5 W 88/11 zum Like-Button) und von vielen Faktoren abhängig. Eventuell sollte der Gesetzgeber über die bisherigen Bestrebungen hinaus darüber nachdenken, dass er hier tätig wird und eine stärkere Verzahnung von BDSG/TMG und co. mit den Vorschriften des UWG herbeiführt. Denn die wirtschaftlichen Vorteile, die derzeit durch das Nichteinhalten von Datenschutzvorschriften erzielt werden, können nicht effektiv durch eine Aufsichtsbehörde begrenzt werden. Das Wettbewerbsrecht wäre hier ein deutlich schärferes Schwert und würde dem Datenschutz neues Gewicht geben.